Jeder noch so brave und ruhige Hund hat Instinkte und kann in irgendeinem Moment seines Lebens einen Schaden verursachen, und sei es beim Schwanzwedeln oder Gassi gehen. Hier muss der Halter Vorsicht wahren, denn die eigene Haftpflichtversicherung haftet nicht für Schäden, die der Vierbeiner verursacht. Um einen echten Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist daher eine Tierhalterhaftpflicht nötig. Diese Police leistet dann Schadensersatz, wenn der Hundehalter zur Haftung verpflichtet ist. Dies bezieht sich sowohl auf Personen- und Sach-, als auch auf Vermögensschäden.
Personenschäden sind oft die gravierendsten Fälle, sei es das Verletzen einer anderen Person oder ein Autounfallschaden, den der Hund verursacht hat. Das zweite Feld sind die Sachschäden, zu denen das Verletzen eines anderen Tieres gezählt wird. Der dritte Bereich der Vermögensschäden beinhaltet Personen- oder Sachschäden, aber auch das Aufhalten des Straßenverkehrs oder das Vertreiben von Kundschaft. In all diesen Fällen leistet die Hundehaftpflichtversicherung Schadensersatz. Gerade bei Personenschäden werden die Hundehalter aufatmen, denn je nach Vorfall können diese Schäden in die Millionenhöhe reichen. Integriert sind Hinterbliebenenversorgung, Einkommensverluste und auch Rentenzahlungen an die Opfer. Wegen der unbestreitbaren Haftungsfrage ist jedem Hundehalter geraten, eine Hundehaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen und damit auf einen Versicherungsschutz vertrauen zu können. Bei Kampfhundehaltern ist dies sogar gesetzlich festgeschrieben. Neben dem eigentlichen Zweck fungiert die Hundehaftpflicht auch als passive Rechtsschutzversicherung, da sie jegliche Forderungen an den Hundehalter genauestens prüft.
Bei einer Hundehaftpflicht sind einige Daten von Bedeutung. So spielt das Alter des Tieres eine ebenso große Rolle wie ein möglicher Deckakt, Fremdhüterrisiko, Mietschäden und Leinenzwang. Auch über eine beitragsmindernde Selbstbeteiligung kann nachgedacht werden.
